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RATGEBER IM TRAUERFALL

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DAS BESTATTUNGSWESEN

Das Bestatten der Toten ist von alters her eine Aufgabe der Gemeinschaft, die entweder von der Familie oder einem größeren Gemeinschaftsverband besorgt wurde. Später ging diese Aufgabe auf die Religionsgemeinschaften über. Erst die Zusammenballung der Menschen in den Städten führte dazu, daß aus dieser auf menschlichen oder religiösen Bindungen beruhenden Gemeinschaftsfunktion eine gewerbsmäßige Tätigkeit wurde.

Dem Bestatter obliegt die Beistellung von Särgen und Trauerwaren, die Abholung der Verstorbenen vom Sterbeort, die Abhaltung der Trauerfeiern und das Führen der Kondukte zur GrabsteIle. Darüber hinaus übernimmt der Bestatter die Durchführung der künstlerischen Ausgestaltung der Trauerfeier, die Besorgung der Grabstätte sowie die Verrichtung von unmittelbar mit der Bestattung zusammenhängenden Dienstleistungen (Drucken von Dokumenten, Parten u.a.). Auch das Überführen der Toten sowohl im Inland als auch in das Ausland bzw. von dort nach Österreich obliegt dem Bestatter. Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen darf die Bestattungsdurchführung erst dann erfolgen, wenn die Totenbeschau sowie die Beurkundung des Sterbefalles durch das

Standesamt vorgenommen wurden. Je nachdem, ob sich der Todesfall in einem Wohnhaus oder in einer Krankenanstalt ereignete, wird die Totenbeschau durch einen Totenbeschauarzt (meistens der Gemeindearzt) oder den Prosektor einer öffentlichen Krankenanstalt durchgeführt. Nach der Freigabe des Verstorbenen wird der Sarg vom Bestatter zum Sterbeort gebracht und der Tote eingesargt.

Anschließend wird der Verstorbene in den Friedhof oder einen Kühlraum überführt und dort im Sarg aufbewahrt. Konservierungen, wie sie z. B. in Amerika üblich sind, werden in

Österreich nur in besonderen Fällen durchgeführt, und zwar wenn die Sanitätsbehörde eine solche anlässlich einer Überführung anordnet oder wenn der Staat, in den der Verstorbene überführt werden soll, dies ausdrücklich verlangt. Zur Aufnahme der Todesfälle haben wir direkt beim Friedhof Kirchdorf eine Anmeldestelle eingerichtet, bei der den Hinterbliebenen möglichst alle mit der Bestattung verbundenen Wege abgenommen werden.

Eine würdige Bestattung wird nicht vom Preis, sondern vom regionalen kulturellen Brauchtum bestimmt. Sie soll noch einmal die Liebe und Hochachtung zum Ausdruck bringen, die dem verstorbenen Angehörigen zusteht.

FOLGENDE LEISTUNGEN WERDEN VON DER BESTATTUNG KRENNMAYR ÜBERNOMMEN

  • Alles für die Erd- und Feuerbestattung und Überführung

  • Besorgung der Sterbe- und Überführungspapiere

  • Auswahl der Grabstelle

  • Gestaltung und Leitung der Trauerfeier

  • Benachrichtigung der Kirche

  • Auswählen und bestellen der musikalischen Umrahmung

  • Gestaltung der Abendandachten und Traueransprachen

  • Todesanzeigen für sämtliche Tageszeitungen

  • Sterbebilder, Trauerkarten, Trauerbriefe, Dankkarten

  • Lieferung von Särgen und Ausstattungen, Sterbekleidung und

  • Urnen in großer Auswahl

  • Blumenschmuck, Kränze, gestaltet von erfahrenen Floristen

  • Verrechnung der Ansprüche aus Versicherungen

  • Beihilfe zur Bewirtung von Trauergästen

  • Beratung bei der Auswahl des Grabdenkmals

  • Bestattungsversicherung, Vorsorge mit Wiener Verein

  • Vorsorglicher Bestattungsauftrag zu Lebzeit

  • Alle erforderlichen Kosten für die Bestattung werden von uns verauslagt

  • Zusammenstellung der erforderlichen Papiere für den Notar

  • Wir sorgen für eine würdevolle Abholung des Verstorbenen, das Ankleiden, Einsargen und die Überführung zum Friedhof

  • Wir versuchen auf alle erfüllbaren Wünsche der Angehörigen einzugehen und vieles mehr

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