RATGEBER BEI TOTGEBURTEN
LIEBE ELTERN, LIEBE MUTTER!
Sollten sie einen so schmerzlichen Verlust erfahren haben, möchten wir ihnen zu allererst unser herzliches Mitgefühl aussprechen. Mit diesem Ratgeber möchten wir sie informieren, welche Möglichkeiten bestehen, ihr Kind beerdigen oder beisetzten zu lassen.
Leider müssen zu ihrem schmerzlichen Verlust auch die rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden. Dazu ein kurzer Auszug aus dem Gesetzestext:
Auszug aus dem OÖ Leichenbestattungsgesetz 1.3.1. § 15:
Bestattungspflicht (Abs. 1) besteht ferner für totgeborene menschliche Früchte, ohne Rücksicht auf den Grad der erreichten Entwicklung die nicht im Rahmen einer ärztlichen Ordination oder eines Krankenanstaltenbetriebes unschädlich beseitigt werden ...
Es besteht die Möglichkeit jedes Kind beizusetzen - unabhängig vom Entwicklungsgrad und Körpergewicht. Unsere persönliche Erfahrung zeigt uns immer wieder, dass es sehr wichtig und hilfreich für Ihre Trauerarbeit ist, einen Ort zu wissen, wo sein Liebstes geborgen ist. Einen Ort den man immer besuchen kann, mit Blumen und mit Kerzen, mit Gebeten und mit Sorgen, mit Tränen und mit Träumen.
In Kirchdorf wurde ein Grab für Tot- bzw. Frühgeburten errichtet. Dort wird die Möglichkeit geboten ihr Kind beisetzen zu lassen, ohne dass dafür ein eigenes Grab angeschafft werden muss. Natürlich können Sie ihr Kind auch in einem bestehendem Familiengrab beerdigen lassen. Setzen Sie sich mit dem Bestatter der Gemeinde in dem sich ihr bestehendes Grab befindet in Verbindung.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung für tot geborene Kinder. Die Urne kann auch in diesem Früh- bzw. Totgeborenengrab in Kirchdorf beigesetzt werden.
Weiters besteht die Möglichkeit die Urne zu Hause beizusetzen. Dazu bedarf es einer Bewilligung der Gemeinde. Gesetzestext dazu (LGBl. Nr. 84/1993):
Für die Beisetzung einer Urne außerhalb eines Urnenhaines, einer Urnenhalle oder eines Friedhofes ist eine Bewilligung der Gemeinde, in der die Urne beigesetzt werden soll, erforderlich. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn die Person des Antragstellers und die Umstände der beabsichtigten Beisetzung, insbesondere der Beisetzungsort, erwarten lassen, dass die Urne pietät- und würdevoll behandelt wird.
Das heißt: Die Beisetzung kann in einer Hauskapelle, einer Mauernische oder auf dem eigenen Grundstück erfolgen. Voraussetzung dazu ist, dass der Beisetzungsort dem Anschein einer würdigen Gedenkstätte entspricht. Gerne sind wir bereit sie in dieser schweren Zeit bestmöglich zu beraten und ihnen unterstützend zur Seite zu stehen. Für die nächste Zeit wünschen wir Ihnen viel Kraft und verständnisvolle Mitmenschen die Sie auf dem Weg Ihrer Trauer begleiten.